1. Notensatz
Ich bringe Ihre handschriftlichen Notenmanuskripte mit Hilfe des weltweit führenden Notensatz-Programms SIBELIUS in eine professionelle Partituren-Form , die allen Regeln des klassischen Notenstichs genügt und Publikationsreife erlangt. Selbstverständlich ist es möglich, mitgelieferte Graphiken, Logos etc. in die Partitur einzubinden. Ebenso lassen sich Spezialzeichen verwirklichen, die dem individuellen Ausdruckswillen der KomponistInnen gerecht werden. Auf Ihre Anfrage hin erstelle ich Partituren in • Einzelstimmen-Auszügen • Notenbeispielen • Einzel-Ausgaben und nehme Transpositionen für Bläser & Sänger vor.
Ihre Dokumente erhalten Sie als - Computerausdruck (Tintenstrahl 600 dpi) bis DIN A3 - als pdf-Datei (wenn gewünscht auch per eMail) - und als SIBELIUS-Datei auf CD-ROM zurück. Darüber hinaus ist es möglich, die SIBELIUS-Dateien als Audio-Dateien (mp3) auf CD zu brennen, so dass Sie einen lebendigen Klangeindruck von der Komposition gewinnen, die Ihrem Auftrag zugrunde liegt. Im umgekehrten Sinne konvertiere ich auch gerne MIDI-Dateien in ein Notenformat. In besonderen Fällen ist es möglich, das Notenmaterial in einer Buchproduktion zusammenzufassen.
Meine Unterstützung ist zwingend an folgende Voraussetzungen gebunden:
1. Der Inhaber der Rechte am Notenwerk bzw. an den Rechten seiner Vervielfältigung sind Sie selbst;
2. Es sprechen darüber hinaus keine sonstigen Rechte anderer Personen (Copyright, GEMA, u. ä.) gegen eine Notation oder Transkription des Notenwerkes. Bei Auftragsannahme gehen wir davon aus, dass die Nutzungsrechte des eingesandten Notenmaterials beim Auftraggeber liegen. Sofern Rechte Dritter berührt sind, obliegt es dem Auftraggeber, uns auf diesen Umstand hinzuweisen sowie vor Auftragserteilung etwaige Genehmigungen einzuholen und Nutzungsentgelte zu entrichten (z. B. GEMA). Sofern die erstellten Notenwerke nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, werden aus unserer Sicht i. d. R. keine Rechte Dritter verletzt, es sei denn, der Rechteinhaber hat explizit etwas anderes bestimmt. Bei gewerblicher Nutzung hat der Auftraggeber im Zweifel vor Auftragsvergabe die Rechtslage genau zu prüfen. Bei Rechtsverletzungen haftet der Auftraggeber.
2. Komposition
Zusätzlich zum Notensatz erarbeite ich auch: - Arrangements für unterschiedliche Besetzungen (sowohl instrumental wie vocal), - Kompositionen von Filmmusik und (Werbe-)Trailern, - Auftragskompositionen jeder anderen Art, jeweils mit komplettem Notenmaterial und eventuell einer MIDI- bzw. mp3-Vorproduktion.
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